Allgemeine Laborordnung
Geltungsbereich
UNI Bochum, Praktikum für Fortgeschrittene
Verantwortlicher
Dr. Gerhard Reicherz NB 2/127
1 Nutzungsordnung
1.1 Teilnehmer des Fortgeschrittenenpraktikums dürfen die
Praktikumsräume nur in Begleitung eines Praktikumsbetreuers betreten.
1.2 Verkehrswege, insbesondere Flucht- und Rettungswege müssen in
voller Breite freigehalten und dürfen nicht verstellt werden.
Durchgänge, Türen und Fenster müssen immer ungehindert zugänglich sein.
1.3 In Laboratorien ist das Essen und Trinken nur in den dafür
festgelegten Bereichen gestattet, ebenso die Aufbewahrung von Speisen
und Getränken.
2. Allgemeine Schutz- und Sicherheitseinrichtungen / Brandschutz
2.1 Vor Arbeitsantritt muss jede/r Teilnehmerin/er bzw. Beschäftigte/r
über den Standort von Rettungseinrichtungen, (Erste-Hilfe-Kästen,
Feuerlöscher, Rauchmelder) und Melde-
einrichtungen (Telefon, Alarmknopf) sowie Fluchtwege und Sammelstellen
informiert werden.
2.2 In den Treppenhäusern neben den nach unten führenden Treppen
befinden sich Feuermelder, die automatisch die Berufsfeuerwehr sowie
die Leitwarte alarmieren.
2.3 Im Fall des Brandes Feuermelder drücken - sonst Leitwarte anrufen -
0234 /32 - 23333
2.4 Hauptstromschalter bei Störungen / Gefahr / Elektrounfall / sofort
ausschalten. Defekte Geräte oder Anlagen nicht weiterverwenden.
3. Verhalten in Gefahrensituation und bei Unfüllen
3.1 Ruhe bewahren und überstürztes, unüberlegtes Handeln vermeiden!
3.2 Gefährdete Personen warnen, Verletzte aus dem Gefahrenbereich
bringen, Erste Hilfe leisten. Bei allen Hilfeleistungen auf die eigene
Sicherheit achten! Verletzte Personen bis zum Eintreffen des
Rettungsdienstes nicht allein lassen.