Allgemeine Laborordnung

Geltungsbereich UNI Bochum, Praktikum für Fortgeschrittene
Verantwortlicher Dr. Gerhard Reicherz NB 2/127

1 Nutzungsordnung

1.1 Teilnehmer des Fortgeschrittenenpraktikums dürfen die Praktikumsräume nur in Begleitung eines Praktikumsbetreuers betreten.
1.2 Verkehrswege, insbesondere Flucht- und Rettungswege müssen in voller Breite freigehalten und dürfen nicht verstellt werden. Durchgänge, Türen und Fenster müssen immer ungehindert zugänglich sein.
1.3 In Laboratorien ist das Essen und Trinken nur in den dafür festgelegten Bereichen gestattet, ebenso die Aufbewahrung von Speisen und Getränken.

2. Allgemeine Schutz- und Sicherheitseinrichtungen / Brandschutz
2.1 Vor Arbeitsantritt muss jede/r Teilnehmerin/er bzw. Beschäftigte/r über den Standort von Rettungseinrichtungen, (Erste-Hilfe-Kästen, Feuerlöscher, Rauchmelder) und Melde- einrichtungen (Telefon, Alarmknopf) sowie Fluchtwege und Sammelstellen informiert werden.
2.2 In den Treppenhäusern neben den nach unten führenden Treppen befinden sich Feuermelder, die automatisch die Berufsfeuerwehr sowie die Leitwarte alarmieren. 2.3 Im Fall des Brandes Feuermelder drücken - sonst Leitwarte anrufen - 0234 /32 - 23333
2.4 Hauptstromschalter bei Störungen / Gefahr / Elektrounfall / sofort ausschalten. Defekte Geräte oder Anlagen nicht weiterverwenden.

3. Verhalten in Gefahrensituation und bei Unfüllen
3.1 Ruhe bewahren und überstürztes, unüberlegtes Handeln vermeiden!
3.2 Gefährdete Personen warnen, Verletzte aus dem Gefahrenbereich bringen, Erste Hilfe leisten. Bei allen Hilfeleistungen auf die eigene Sicherheit achten! Verletzte Personen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes nicht allein lassen.